Verfassungsbeschwerde: CETA bedroht unsere Rechte

+++ Mehr Demokratie, Campact und Foodwatch klagen gegen Ratifizierung des europäisch-kanadischen Freihandelsabkommens. Recht auf demokratisch legitimierte Entscheidungen werde verletzt. +++

Mehr Demokratie e.V., Campact und Foodwatch reichen erneut eine Verfassungsbeschwerde gegen das Freihandelsabkommen CETA ein – diesmal gegen die Ratifizierung. „CETA gefährdet die Rechte der Bürgerinnen und Bürger. Ausschüsse und Schiedsgerichte sind mächtige Akteure. Doch unsere Parlamente haben zu wenig Einfluss auf sie. Das entwertet auch unser Wahlrecht“, sagt Roman Huber, geschäftsführender Bundesvorstand von Mehr Demokratie und einer der drei Beschwerdeführer. Bundestag und Bundesrat hätten dem Abkommen nicht zustimmen dürfen, so Huber.

Konkret richtet sich die Verfassungsbeschwerde auf zwei Elemente des Abkommens: Das Ausschuss-System und die Schiedsgerichtsbarkeit. „Die Ausschüsse können weitreichende Entscheidungen treffen, sind zu selbständigen Hoheitsakten befugt, können Recht setzen und sogar das CETA-Abkommen verändern. Doch es mangelt an demokratischer Kontrolle“, erläutert der Europa- und Völkerrechts-Experte Wolfgang Weiß, der gemeinsam mit Staatsrechtlerin Kathrin Groh die Beschwerdeführer in Karlsruhe vertritt. Es gebe ein Recht auf demokratisch legitimierte Entscheidungen. „Und das wird verletzt.“

Auch die Richterinnen und Richter der Schiedsgerichte werden vom Gemeinsamen Ausschuss benannt. „An ihrer Auswahl ist der Bundestag nicht beteiligt“, kritisiert Groh. Grundlage der Rechtsprechung ist das Investitionsschutz-Kapitel des CETA-Abkommens, in dem es von unbestimmten Rechtsbegriffen wimmele. „Die Schiedsgerichte sind damit demokratisch unzureichend legitimiert und haben eine enorme Entscheidungsmacht – mit weitreichenden Folgen für die Bürgerinnen und Bürger“, fasst Groh zusammen.

Beschwerdeführer Huber geht nicht davon aus, CETA in Gänze kippen zu können. „Wir setzen darauf, dass das Bundesverfassungsgericht Eckpunkte und Leitlinien in unserem Sinne festlegt. Die Chancen dafür stehen gut“, so Huber.

Das europäisch-kanadische Freihandelsabkommen CETA ist 2017 vorläufig in Kraft getreten und wurde im Januar 2023 vom Bundestag und Bundesrat ratifiziert. Gegen die Ratifizierung kann innerhalb eines Jahres Verfassungsbeschwerde eingelegt werden – das geschieht nun. Mehr Demokratie hatte 2016 gemeinsam mit Foodwatch, Campact und rund 125.000 Menschen eine erste Verfassungsbeschwerde gegen das vorläufige Inkrafttreten von CETA eingelegt. Sie war teilweise erfolgreich: Das Bundesverfassungsgericht erließ 2016 Auflagen für die vorläufige Anwendung von CETA, erklärte das Abkommen aber für nicht verfassungswidrig. Vollständig in Kraft tritt CETA, wenn alle EU-Mitgliedsstaaten es ratifiziert haben.

Weitere Informationen:

Schriftsatz zur Verfassungsbeschwerde vom 10. Januar 2024

Livestream der Pressekonferenz vom 10. Januar 2024 auf YouTube

CETA – Kein Ende in Sicht? Eine Zusammenfassung

CETA – Was war das noch mal und wie geht es weiter?

 

Bundesverfassungsgerichts-Urteil zu CETA: Klagen haben die demokratische Rückbindung sichergestellt

Gemeinsame Pressemitteilung

15.03.22 von

Mehr Demokratie e.V.

foodwatch

Campact

Campact, Mehr Demokratie und foodwatch erwägen erneute Verfassungsbeschwerde gegen CETA und die Schiedsgerichte

+ CETA ist laut Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in der vorläufigen Anwendung verfassungskonform.

+ Aber: “Gemischter Ausschuss” darf nicht ohne Bundesregierung und Bundestag entscheiden – das ist ein Erfolg der Verfassungsbeschwerde.

+ Wenn das Zustimmungsgesetz vorliegt, kann das Bündnis erneut vor Gericht ziehen.

+ Zu Schiedsgerichten macht das Gericht bisher keine Aussage, weil sie noch nicht angewendet werden.

 

Das Bundesverfassungsgericht hat heute sein Urteil zu mehreren Verfassungsbeschwerden gegen CETA verkündet, darunter auch die von Mehr Demokratie, foodwatch und Campact initiierte Bürgerklage „Nein zu CETA”. „Das Gericht stellt sicher, dass Entscheidungen der CETA-Ausschüsse demokratisch an die Bundesregierung und den Bundestag rückgebunden sein müssen”, erklärt Roman Huber, Beschwerdeführer und Bundesvorstand von Mehr Demokratie, stellvertretend für das Bündnis. “Diese Klarstellung hätte es ohne unsere Verfassungsbeschwerde nicht gegeben.“

Das Gericht betont auch: Der deutsche Vertreter im Ministerrat hat ein Vetorecht (siehe RN 191). Eine erneute Verfassungsbeschwerde gegen die Zustimmung und vollständige Anwendung von CETA ist laut Gericht frühestens möglich, wenn das deutsche Zustimmungsgesetz bereits vorliegt, aber noch nicht in Kraft getreten ist (RN 155).

Ob CETA verfassungskonform ist, sei nach der heutigen Entscheidung weiterhin offen. „Das Urteil ist kein verfassungsrechtlicher Freibrief. Zudem sind die Schiedsgerichte, gegen die sich unser Bündnis ebenfalls gewandt hat, noch gar nicht in Kraft. Wir behalten uns vor, erneut nach Karlsruhe zu ziehen, wenn das Zustimmungsgesetz auf dem Tisch liegt”, sagt Huber.

Das Bündnis von foodwatch, Campact und Mehr Demokratie will vor allem verhindern, dass durch CETA eine neue und demokratisch unzureichend legitimierte Entscheidungsebene entsteht, die den Alltag der Bürgerinnen und Bürger in Europa beeinflusst.

 

+++ Hintergrund: +++

 

Im Sommer 2016 hatten Foodwatch, Mehr Demokratie und Campact gemeinsam mit 125.000 Bürgerinnen und Bürgern eine unterstützte Verfassungsbeschwerde angestoßen, vertreten von Prof. Dr. Bernhard Kempen und Prof. Dr. Wolfgang Weiß. Ansatzpunkt waren die in CETA vorgesehenen Ausschüsse. Diese würden aus Sicht der Beschwerdeführenden den Einfluss der Parlamente schwächen, wodurch auch die Stimmen der Wählerinnen und Wähler weniger wert wären.

Die in CETA vorgesehenen, bisher aber nicht aktiven Schiedsgerichte sieht das Bündnis als Paralleljustiz, die staatliche Handlungsfreiheit einschränkt und Konzerne begünstigt. Zudem sei das bewährte Vorsorgeprinzip gefährdet, das zum Beispiel für den Gesundheits- und Verbraucherschutz eine Rolle spielt.

Im Oktober 2016 hatte das Bundesverfassungsgericht drei Auflagen für die vorläufige Anwendung von CETA gemacht: 1. Angewendet werden dürfen nur die Teile, die in die alleinige Zuständigkeit der EU fallen. Die vorläufige Anwendung des Schiedsgerichtssystems ist damit ausgeschlossen. 2. Die CETA-Ausschüsse müssen demokratisch an die Parlamente der Mitgliedstaaten rückgebunden werden. 3. Deutschland und andere Mitgliedstaaten müssen die vorläufige Anwendung von CETA einseitig kündigen können.

Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom 15.3.2022: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/bvg22-022.html

Das vollständige Urteil: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2022/02/rs20220209_2bvr136816.html

Weitere Infos zu “Nein zu CETA”: https://www.ceta-verfassungsbeschwerde.de/

Zusammenfassung der wesentlichen Kritikpunkte: https://www.mehr-demokratie.de/fileadmin/pdf/Hintergrundpapier_zur_CETA-Klage.pdf

 

+++ Pressekontakte +++

 

Mehr Demokratie: Anne Dänner, 0178 / 816 30 17, presse@mehr-demokratie.de

Campact: Iris Rath, 01512 / 2125420, presse@campact.de,

foodwatch: Andreas Winkler, 0174 / 375 16 89, presse@foodwatch.de

12 EU-Mitgliedstaaten können CETA noch stoppen

Das Handelsabkommen zwischen Kanada und der Europäischen Union (CETA) ist noch keine beschlossene Sache. Vier Jahre nach der Abstimmung im Europäischen Parlament haben zwölf EU-Länder das Abkommen immer noch nicht ratifiziert, darunter Frankreich, die Niederlande und Deutschland. Bekäme das Abkommen in nur einem der Länder keine Zustimmung, würde dies das Aus für CETA bedeuten.

 

Deutschland: CETAs Zukunft hängt vor Gericht und an der Wahlurne

In Deutschland müssen der Bundestag und der Bundesrat als Vertretung der Bundesländer über CETA abstimmen. Die Bundestagswahl im September 2021 wird die Zusammensetzung von Bundestag und Bundesregierung verändern. Ob CETA in Deutschland bestätigt wird, hängt vor allem vom Wahlergebnis der Grünen bei der Bundestagswahl ab – und davon, ob die Grünen bei ihrer bisherigen Ablehnung des Abkommens bleiben, wenn sie in die Regierung kommen sollten.
Derzeit sind noch zwei Klagen zu CETA vor dem Bundesverfassungsgericht offen, darunter eine, die von foodwatch und Verbündeten initiiert wurde. Darin geht es um die weitreichenden Kompetenzen der CETA-Vertragskomitees, aber auch um Befürchtungen zur Entstehung einer Paralleljustiz, die Aushebelung des Vorsorgeprinzips und demokratischer Defizite. Der Bundestag wartet auf das Urteil, das in der zweiten Hälfte des Jahres 2021 erwartet wird, bevor er über CETA abstimmt.
Die Zivilgesellschaft hat sich in Deutschland breit gegen CETA aufgestellt, sowohl auf nationaler als auch auf regionaler Ebene. foodwatch ist aktives Mitglied in der Arbeitsgruppe zu CETA.

Frankreich: Termin und Ausgang der Abstimmung in der zweiten Kammer bleiben ungewiss

In Frankreich müssen zwei Parlamente CETA zustimmen. Die Nationalversammlung hat im Juli 2018 für CETA gestimmt, aber der Senat hat CETA noch nicht auf seine Agenda gesetzt. Die Republikaner sind die größte Partei im Senat und lehnen CETA ab, weil sie Nachteile für die französischen Landwirte befürchten.
Der französische Präsident Emmanuel Macron gab 2017 eine unabhängige wissenschaftliche Studie zu CETA in Auftrag. Deren Schlussfolgerungen waren sehr kritisch gegenüber dem Abkommen. Der Bericht betonte, dass CETA das Vorsorgeprinzip schwächen und es eine Abwärtsspirale bei den Lebensmittelstandards geben könnte. Die Studie äußerte auch Bedenken über den Pestizideinsatz in Kanada, gentechnisch veränderte Lebensmittel, sowie den Einsatz von Wachstumshormonen in der Fleischproduktion und Antibiotika. Seit der Veröffentlichung der Studie hat sich wenig geändert, aber die französische Regierung hat mehr Transparenz in den CETA-Ausschüssen versprochen.
Viele zivilgesellschaftliche Organisationen in Frankreich, wie zum Beispiel Bauernverbände, Gewerkschaften und Umweltorganisationen, sind gegen CETA. foodwatch ist einer der Hauptakteure in dieser Koalition, die vor allem Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen von CETA auf den Klimawandel und die Lebensmittelstandards geäußert hat.

Die Niederlande: Abstimmung zu CETA in der Schwebe

In den Niederlanden müssen das Abgeordnetenhaus und der Senat CETA zustimmen. Am 18. Februar 2020 hat das Abgeordnetenhaus CETA mit einer knappen Mehrheit (72 Stimmen dafür, 69 Stimmen dagegen) zugestimmt. Seitdem hat der Senat zwei Treffen mit Expert*innen einberufen, aber noch keine Abstimmung angesetzt.
In der Zwischenzeit hat der niederländische Handelsminister gemeinsam mit Frankreich Vorschläge erarbeitet, die EU-Handelsabkommen nachhaltiger zu gestalten. Die Abstimmung des Senats wird stattfinden, sobald dieser Vorschlag fertiggestellt ist. Mit diesem politischen Schachzug hatte die Regierung Zeit gewonnen, um CETA erst nach den Parlamentswahlen im März 2021 wieder auf die Agenda zu setzen.
Es gibt eine aktive und breit aufgestellte zivilgesellschaftliche Koalition „Handel Anders“ gegen CETA, die hofft, ein „Nein“ des niederländischen Senats bei der Abstimmung über CETA erreichen zu können. foodwatch ist Teil dieser Koalition und wird besonders die CETA-Ausschüsse zum Thema machen, die eine Bedrohung für Transparenz, Demokratie und Lebensmittelsicherheit darstellen.

Belgien: Zwei CETA-Abstimmungen stehen noch aus

In Belgien müssen vier Parlamente über CETA abstimmen: drei Regionalparlamente und das Bundesparlament. Letzteres hat CETA zusammen mit dem Regionalparlament von Flandern bereits zugestimmt. Zwei Abstimmungen zu CETA stehen noch aus: die des wallonischen und des Brüsseler Regionalparlaments.
Die französischsprachige sozialistische Partei und die belgisch-grüne Partei sind gegen CETA, wobei es in der sozialistischen Partei auseinandergehende Meinungen gibt. Beide Parteien regieren in der Region Brüssel. Im Brüsseler Regionalparlament ist aber noch keine Abstimmung geplant.
Im Parlament der Wallonie besteht die Koalitionsregierung aus der Sozialistischen Partei, der Grünen Partei und der Reformbewegung. Letztere ist für CETA. Da das Thema innerhalb der Koalition umstritten ist, ist noch keine Abstimmung geplant.
In Belgien ist die Opposition breit aufgestellt und reicht von Landwirten über Verbrauchergruppen bis hin zu Krankenversicherungen. Mehrere Aspekte von CETA sind umstritten, wie beispielsweise die Auswirkungen auf die belgische Landwirtschaft und das Gesundheitswesen, das parallele Justizsystem, die Folgen für die Umwelt. Leider wird der Mangel an Transparenz bei CETA und der Demokratiegefährdung durch die weitreichenden Befugnisse der Ausschüsse in der belgischen Öffentlichkeit bisher kaum diskutiert.

Bulgarien: Neue Wahlen, neue CETA-Opposition?

Bulgarien hätte CETA im Jahr 2020 beinahe zugestimmt, aber die zweite und letzte Abstimmung in der Nationalversammlung – welche die Ratifizierung bedeutet hätte – wurde aufgrund des öffentlichen Widerstands verschoben. Die sozialistische Partei sowie Bürgerinitiativen und die zweitgrößte Gewerkschaft des Landes sind gegen CETA.
Seit den Wahlen im April 2021 gibt es noch kein klares Bild, wie die neuen Regierungsparteien zu CETA stehen.
Bei der Kritik der bulgarischen Zivilgesellschaft an CETA geht es vor allem um gentechnisch veränderte Lebensmittel und die durch CETA entstehende Paralleljustiz durch die Schiedsgerichte.

Zypern: Regierung akzeptiert „Nein“ des Parlaments nicht

In Zypern hat das Repräsentantenhaus am 31. Juli 2020 über CETA abgestimmt – das Ergebnis ist ein „Nein“: 37 Stimmen dagegen, 18 Stimmen dafür. Die Regierung hat jedoch die EU nicht offiziell über die Abstimmung notifiziert. Dieser Schritt wäre nötig, damit das Abstimmungsergebnis formal Wirkung bekommt. Stattdessen versucht die Regierung nun, eine erneute Abstimmung zu einem späteren Zeitpunkt anzusetzen, höchstwahrscheinlich nach den Wahlen im Mai 2021.
Die Ablehnung kam auch für die breit aufgestellte Anti-CETA-Koalition in Zypern überraschend, die aus Gewerkschaften, Bauernverbänden und Umweltorganisationen besteht.
Ein Streitpunkt, wenn auch nicht der einzige, war der Halloumi-Käse. Zypern möchte, dass in der EU und in Kanada nur noch in Zypern produzierter Käse sich legal „Halloumi“ nennen darf. Im April 2021 hat die Europäische Kommission den Schutz für Halloumi daraufhin verbessert: Halloumi aus beiden Landesteilen Zyperns ist nun in der EU künftig als »geschützte Herkunftsbezeichnung« eingetragen.
Darüber hinaus wurden unter anderem Bedenken über die Auswirkungen von CETA auf die Landwirtschaft, die durch CETA entstehende Paralleljustiz sowie gentechnisch veränderte Lebensmittel geäußert.

Griechenland: Keine CETA-Abstimmung in Sicht

In Griechenland muss CETA noch vom griechischen Parlament ratifiziert werden. Die neue konservative griechische Regierung, die seit Januar 2020 an der Macht ist, ist für CETA. Dennoch gibt es bisher keine öffentliche Debatte zu CETA.
Es gibt eine kleine zivilgesellschaftliche Koalition gegen CETA in Griechenland. Sie kritisiert vor allem die durch Investitionsgerichte entstehende Paralleljustiz, Fragen der Landwirtschaft, Lebensmittelstandards und den Schutz von Herkunftskennzeichnungen.
Ungarn: Keine CETA-Abstimmung absehbar
In Ungarn müsste das nationale Parlament über CETA abstimmen. Im Moment steht die Abstimmung aber noch nicht auf der Agenda. Die Mehrheit der Abgeordneten und auch die derzeitige Regierungspartei Fidesz sind für CETA. Die nächsten Parlamentswahlen finden im Jahr 2022 statt.
Die Opposition der Zivilgesellschaft und kleinerer ungarischer Parteien wie beispielsweise der Grünen konzentriert sich auf die Auswirkungen von CETA auf den Umweltschutz und die Lebensmittelsicherheit.

Irland: CETA ist wieder auf der Tagesordnung und erschüttert bereits die Regierungskoalition

In Irland wird es nur eine Abstimmung zu CETA geben, nämlich im „Dáil Éireann“, dem Unterhaus des Parlaments. Das Handelsabkommen zwischen Kanada und der EU stand dort bereits Ende 2020 auf der Tagesordnung. Die Abstimmung wurde aber aufgrund von Meinungsverschiedenheiten in der Grünen Partei, die zum Zeitpunkt der Abstimmung im Europaparlament gegen CETA war, und aufgrund von Kritik von Oppositionsparteien und der Zivilgesellschaft verschoben. Die Grüne Partei ist Mitglied der Regierungskoalition, zusammen mit zwei Mitte-Rechts-Parteien.
Im Parlament sind linke Parteien wie Sinn Féin gegen CETA. Zu den zivilgesellschaftlichen Organisationen, die gegen das Handelsabkommen sind, gehören Handels- und Umweltgruppen sowie der irische Gewerkschaftsbund und Teile der Bauerngewerkschaften. Die Kritik konzentriert sich auf die durch CETA entstehende Paralleljustiz, die Auswirkungen auf die Arbeitswelt und auf den Agrarsektor, insbesondere auf Milchbauern.

Italien: CETA-Abstimmung wurde gestoppt… für immer?

In Italien müssen zwei Kammern des Parlaments CETA zustimmen: der Senat und die Abgeordnetenkammer. Im Jahr 2017 begann die Ratifizierung im Auswärtigen Ausschuss des Senats, diese wurde aber gestoppt. Seitdem wurden keine neuen Versuche unternommen, den Ratifizierungsprozess zu starten. Jüngste Regierungserklärungen deuten darauf hin, dass CETA dem Parlament in nächster Zeit nicht vorgelegt werden wird.
Im Moment gibt es in keiner der beiden Kammern des Parlaments eine klare Mehrheit gegen CETA und die Position der neuen italienischen Regierung zu CETA ist nicht bekannt. Es gibt jedoch eine interfraktionelle Gruppe von Parlamentariern aus beiden Kammern, die in wichtigen parlamentarischen Ausschüssen sitzen und gegen das Abkommen sind. In der Gruppe sind alle Parteien außer der rechtsextremen Partei Fratelli vertreten.
In Italien konzentriert sich die Opposition gegen CETA auf Ernährungs- und Landwirtschaftsfragen (Herkunftskennzeichnungen von regionalen Spezialitäten wie Parmesan, Pestizide, Glyphosat) sowie – in geringerem Maße – auf Interessen der Industrie.
Viele zivilgesellschaftliche Gruppen wie Gewerkschaften (CGIL, der größte Gewerkschaftsverband), Verbrauchergruppen, Umweltorganisationen und Coldiretti, der größte landwirtschaftliche Verband in Italien, sind gegen CETA.

Polen: Keine CETA-Abstimmung in Sicht

In Polen müssen zwei Kammern des Parlaments CETA zustimmen: das Oberhaus (der Senat) und das Unterhaus (der Sejm). Bislang sind keine Termine für die Ratifizierung von CETA bekannt.
Die meisten Mitglieder der Regierungspartei PiS sowie die größte Oppositionspartei PO sind für CETA. Die Opposition konzentriert sich auf die durch CETA entstehende Paralleljustiz, die Auswirkungen von CETA auf Landwirtschaft und Lebensmittelstandards, ein Schwerpunkt liegt auf gentechnisch veränderten Lebensmitteln. Die Debatte dreht sich bis jetzt nicht so sehr um die mangelnde Transparenz von CETA und die Rolle der Ausschüsse.

Slowenien: Keine CETA-Abstimmung in Sicht

In Slowenien müssen zwei Kammern des Parlaments CETA zustimmen: die Nationalversammlung und die zweite Kammer. Im Moment sind noch keine Termine für die CETA-Ratifizierung bekannt gegeben worden.
Die Mehrheit der Parteien in der slowenischen Nationalversammlung wird CETA wahrscheinlich zustimmen. Die linke Partei ist gegen CETA, hat aber nur begrenzten Einfluss. Sozialdemokraten und Liberale haben Bedenken gegen CETA geäußert, aber es ist sehr unwahrscheinlich, dass sie gegen CETA stimmen werden.
Wie in anderen Ländern konzentriert sich die Opposition auf die durch CETA entstehende Paralleljustiz und auf Fragen der Ernährung: gentechnisch veränderte Lebensmittel, Lebensmittelsicherheit und Agrarimporte. Anders als in anderen Ländern geht es in der Debatte in Slowenien jedoch auch um das Thema Wasser, und hier insbesondere um die Privatisierung von Wasser und den Schutz von Wasserquellen.

Stand: Juni 2021

CETA – Ein Freihandelsabkommen der neuen Generation

Beim Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) handelt es sich um ein Freihandelsabkommen der neuen Generation, d.h. es betrifft zu einem großen Teil auch den Abbau nicht-tarifärer Handelshemmnisse. CETA wurde am 30. Oktober 2016 von beiden Parteien unterzeichnet und wird seit dem 21. September 2017 vorläufig angewendet. Damit es vollständig in Kraft treten kann, muss CETA von den Parlamenten der 27 EU-Mitgliedstaaten ratifiziert werden. Stimmt auch nur ein Mitgliedsstaat gegen CETA, ist das Abkommen gescheitert. Die vorläufige Anwendung endet, wenn alle EU-Mitglieder dem Rat mitteilen, dass sie ihre internen Ratifizierungsverfahren abgeschlossen haben.

Nach Ansicht von Campact, Mehr Demokratie und foodwatch ist CETA demokratieschädlich. Deshalb hat das Bündnis im August 2016 Verfassungsbeschwerde gegen das Abkommen eingereicht und diese mit Eilanträgen verbunden, die die vorläufige Anwendung von CETA verhindern sollten.

Die Eilanträge hat das Bundesverfassungsgericht zwar abgelehnt. Es gab der Bundesregierung jedoch u.a. auf, sicherzustellen, dass Deutschland und andere Mitgliedstaaten die vorläufige Anwendung einseitig kündigen können. Zur Verfassungsmäßigkeit von CETA hat das Bundesverfassungsgericht noch keine Entscheidung getroffen. Ein Termin für die Anhörung im Hauptsacheverfahren wird für die erste Jahreshälfte 2021 erwartet.

Auf diesen Seiten informieren wir über den Stand des Verfahrens und unsere Gründe für die Verfassungsbeschwerde. Wir erklären, inwiefern wir CETA für demokratieschädlich halten und veröffentlichen alle relevanten Dokumente.

8 Gründe, warum CETA vor den Europäischen Gerichtshof muss

Unter dem Motto „Nein zu CETA“ sind Mehr Demokratie, foodwatch und Campact gemeinsam mit 125.000 Menschen vor das Bundesverfassungsgericht gezogen. Nun beantragt das Bündnis, dass die Karlsruher Richterinnen und Richter vor ihrer Entscheidung einige Fragen vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) klären lassen (Hier unser Schriftsatz an das Bundesverfassungsgericht…).

Aus diesen Gründen sollte sich der Europäische Gerichtshof CETA sehr genau anschauen:

1. Die EU handelt bei CETA über ihre Kompetenzen hinaus und verletzt damit die Rechte der Mitgliedstaaten

Der Rat der EU hat CETA für vorläufig anwendbar erklärt. Und das, obwohl dort mit der Anerkennung von Berufsqualifikationen, dem Arbeitsschutz und der nachhaltigen Entwicklung Gegenstände geregelt sind, über die der Rat nicht ohne die Parlamente der Mitgliedstaaten verfügen darf.

2. Das Europäische Parlament hat der vorläufigen Anwendung nicht zugestimmt

Schon die Tatsache, dass das Europäische Parlament der vorläufigen Anwendung nicht ausdrücklich zugestimmt hat, könnte gegen die EU-Verträge verstoßen. Denn dort ist geregelt, dass bei weitreichenden Abkommen, z.B. mit neuen Institutionen und erheblichen finanziellen Folgen, das EU-Parlament zustimmen muss und der Rat der EU nicht allein entscheiden kann. (Art. 218 Abs. 5 und 6 AEUV)

Hintergrund: Das Europäische Parlament hat zwar am 15.2.2017 dem Abschluss von CETA zugestimmt. Dieser Beschluss umfasst unserer Ansicht nach aber nicht die vorläufige Anwendung, denn

  1. fasst auch der Rat zwei Beschlüsse, einen über den Abschluss und einen über die vorläufige Anwendung.
  2. muss ein Beschluss über die vorläufige Anwendung präzise benennen, welche konkreten Vorschriften des CETA vorläufig angewendet werden sollen.
  3. ist ein zweiter Beschluss über die vorläufige Anwendung erforderlich, weil das Europäische Parlament verantworten muss, ob nun ein Vertrag (in Teilen) in Gang gesetzt werden soll, dem die Parlamente der Mitgliedstaaten noch nicht zugestimmt haben.

3. Es ist völlig unklar, was passiert, wenn ein Mitgliedstaat CETA nicht zustimmen will

Kann ein Mitgliedstaat einseitig die vorläufige Anwendung kündigen? Ist CETA damit dann Geschichte oder gilt es für alle anderen Mitgliedstaaten weiter? Angenommen, ein Mitgliedstaat will die vorläufige Anwendung kündigen: Ist er dann auch die Beschlüsse, die die CETA-Ausschüsse bereits gefasst haben, wieder los oder gelten sie einfach weiter? Was ist, wenn die CETA-Ausschüsse bereits Unionsrecht verändert haben? Ist das wieder rückgängig zu machen, sobald ein Mitgliedstaat „Nein“ zu CETA sagt? Zu viele offene Fragen! Das lässt den Verdacht aufkommen, dass mit CETA, auch mit der vorläufigen Anwendung, politische Tatsachen geschaffen werden, die dann nicht mehr so einfach zurückzudrehen sind.

4. Die EU darf nicht an den Mitgliedstaaten vorbei eigenmächtig handelnde Gremien einsetzen

Doch genau das würde mit CETA passieren. Die neuen Vertragsgremien könnten weitreichende Entscheidungen treffen, ohne sich mit den Parlamenten der Mitgliedstaaten abzustimmen. So ist z.B. im Kapitel 26 von CETA geregelt, dass die Beschlüsse des Gemischten Ausschusses für die Vertragsparteien bindend sind (Art. 26.3 Abs. 2) und dass auch die Sonderausschüsse eigenständige Beschlüsse fassen können (Art. 26.2 Abs. 4). Von einer Rückbindung an die Parlamente ist dort nichts zu lesen.

Einiges lässt darauf schließen, dass die Entscheidungen der CETA-Ausschüsse in der Regel völkerrechtlich verbindlich sind und die Vertragsparteien, also die EU, Kanada und die Mitgliedstaaten, dazu nicht noch einmal gefragt werden müssen (siehe dazu Art. 216 Abs. 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union AEUV). Im Extremfall können also eine Handvoll Menschen, die von niemandem gewählt wurden, Dinge beschließen, die für EU-Organe und die Mitgliedstaaten bindend sind.

5. Wir brauchen keine Paralleljustiz

Der Gemischte CETA-Ausschuss spielt eine wichtige Rolle beim Thema Investitions-Gerichtsbarkeit. Er soll – wenn nach der endgültigen Ratifizierung von CETA auch die Regeln zum Investorenschutz in Kraft treten – das Investitionsgericht einsetzen und die Rahmenbedingungen für dessen Arbeit festlegen. Eine Handvoll nicht gewählter Menschen darf sogar selbst verbindlich auslegen, wie CETA zu verstehen ist – das wiederum könnte sich auf Schiedssprüche des Investitionsgerichts auswirken. Das Investitionsgericht stellt eine Parallelgerichtsbarkeit zur staatlichen Justiz dar und bevorzugt einseitig Investoren. Staaten oder zivilgesellschaftliche Akteure haben dort kein Klagerecht. Eine solche Paralleljustiz ist überflüssig, vor allem zwischen Staaten mit entwickelten Rechtssystemen wie den EU-Mitgliedstaaten und Kanada.

6. Der EuGH und die staatlichen Gerichte könnten umgangen werden

Es ist gut möglich, dass sich das Investitionsgericht auch mit Fragen beschäftigt, die das Unionsrecht betreffen. Bislang gibt es kein ordentliches staatliches Gericht, das diese Paralleljustiz kontrolliert. In seinem Urteil zum Achmea-Fall vom März 2018 hat der EuGH festgestellt, dass nicht staatliche Schiedsgerichte innerhalb der EU unvereinbar mit EU-Recht sind. Sie sind keine Gerichte eines Mitgliedstaates und können somit auch nicht die Anwendung des EU-Rechts sicherstellen. Die Vermutung liegt nahe, dass das bei Schiedsgerichten, die sich mit Streitfällen zwischen EU-Staaten und anderen Staaten befassen, ähnlich ist.

Was ist, wenn der EuGH zu einem anderen Ergebnis kommt? Gilt dann der Spruch des Schiedsgerichtes oder der des EuGH? Investoren aus EU-Mitgliedsländern müssen sich an staatliche Gerichte wenden, wenn es um eine Investition in einem anderen EU-Mitgliedstaat geht, während kanadische Investoren die Schiedsgerichtsbarkeit nutzen dürfen. Einen solchen Kompetenzwirrwarr können Investoren nutzen, um per Schiedsspruch Vorteile zu erwirken, die ihnen ein nationales Gericht nicht gewähren würde. Investoren könnten sich dann das Gericht für ihr Verfahren auswählen, vor dem sie sich die größten Erfolgschancen ausrechnen. Mit unabhängiger Rechtsprechung hat das nicht mehr viel zu tun.

7. Das Demokratie-Defizit auf EU-Ebene wird noch größer

Es gibt noch mehr Unklarheiten: Eigentlich ist der Europäische Gerichtshof für die Auslegung der EU-Verträge zuständig. Der Rat und die Kommission müssen sicherstellen, dass politische Weichenstellungen mit der Politik der EU in Einklang stehen. Nun kommen neue Ausschüsse und ein Investitionsgerichtshof hinzu – ohne breite politische Legitimation und mit weitreichenden Befugnissen. Was bedeutet das für die EU-Organe? Muss sich die EU in jedem Fall an Beschlüsse der CETA-Ausschüsse halten? Brauchen solche Beschlüsse eine qualifizierte Mehrheit oder braucht es die Einstimmigkeit im Rat? Das Machtgefüge auf EU-Ebene würde noch undurchsichtiger. Statt immer neue undemokratische Gremien zu schaffen, müssten die bereits bestehenden EU-Gremien weiterentwickelt und bürgernäher gemacht werden.

8. Die Gremien, die ich rief…

Zumindest das Europäische Parlament muss gefragt werden, wenn solche machtvollen Gremien geschaffen werden, die sich dann in Zukunft selbst weitere Macht zusprechen können. Klar, es MUSS nicht passieren, dass der Gemischte CETA-Ausschuss (CETA Joint Committee) Beschlüsse trifft, die z.B. das Vorsorgeprinzip unterlaufen oder Umweltschutzstandards als Handelshemmnis ansehen. Aber es KANN passieren, wenn dem kein Riegel vorgeschoben wird. Welchen vernünftigen Grund gibt es, ein Gremium zu schaffen, das ohne Rückkopplung an die EU-Organe, besonders das Parlament, und an die Mitgliedstaaten entscheiden kann? Das sogar für Gerichte bindende Beschlüsse treffen kann?

Der Grat zwischen nicht besonders wichtigen und weitreichenden Entscheidungen ist schmal und es ist unmöglich absehbar, welche Art von Entscheidungen dieses Gremium in Zukunft treffen wird. Die EU und ihre Mitgliedstaaten sind dabei, Befugnisse aus der Hand zu geben und sich selbst eine Art Vormund zu schaffen, dessen Kompetenzen nahezu grenzenlos sind, so lange sie irgendeinen Handelsbezug aufweisen.

Europäischer Gerichtshof verbietet ISDS-Paralleljustiz zwischen EU-Staaten

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute entschieden, dass Schiedsgerichte in Bezug auf Investitionsschutzabkommen zwischen EU-Staaten bestehende Rechtsvereinbarungen nicht einfach umgehen können. Mit anderen Worten: Nichtstaatliche Schiedsgerichte innerhalb der EU sind laut dem Urteil unvereinbar mit EU-Recht.

Das heutige Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union im Achmea-Fall könnte das Ende der rund 200 Investitionsschutz-Abkommen mit Klauseln zu Investor-Staat-Schlichtungsverfahren (ISDS) zwischen EU-Staaten bedeuten.

Der EuGH betont, dass Schiedsgerichte nicht für sich in Anspruch nehmen können, Gerichte eines Mitgliedstaates zu sein. Über Streitigkeiten zwischen Investoren und Staaten müsse aber ein Gericht entscheiden, das zum Gerichtssystem der EU gehöre und somit auch in der Lage sei, die Anwendung des EU-Rechtes sicherzustellen. „Alle EU-Mitgliedstaaten täten jetzt gut daran, ihre Investitionsschutzabkommen mit anderen Mitgliedsländern zu kündigen“, folgert Roman Huber, Geschäftsführender Vorstand von Mehr Demokratie.

Das Urteil ist auch ein positives Signal für die Überprüfung des Handelsabkommens CETA zwischen der EU und Kanada auf seine Vereinbarkeit mit EU-Recht. Belgien hat dazu den EuGH angerufen und besonders auf ISDS Bezug genommen. Bisher werden ISDS-Verfahren von ausländischen Investoren genutzt, um die Gerichte im jeweiligen Mitgliedstaat zu umgehen und stattdessen ihre Rechte vor privaten Tribunalen durchzusetzen.

Auch für unsere CETA-Verfassungsbeschwerde, in der wir die durch ISDS entstehende Paralleljustiz als Demokratieproblem kritisieren, ist die Entscheidung der Richter/innen eine gute Nachricht. Aus unserer Sicht sollten Konflikte zwischen Investoren und Staaten im Rahmen des bestehenden Rechtssystems geklärt werden. In Ländern mit funktionierender Rechtsstaatlichkeit braucht es keine zusätzlichen Sonderklagerechte für Investoren. Gegen CETA sind in Karlsruhe auch weitere Verfassungsbeschwerden und ein Organstreitverfahren der Linken anhängig.

Hintergrundinformationen:

Das EuGH-Urteil bezieht sich auf einen Streit zwischen der zu einem niederländischen Versicherungskonzern gehörenden Gesellschaft Achmea und der Slowakei. Fraglich war, ob der Konzern auf Grund eines bestehenden Investitionsschutzabkommens zwischen den Niederlanden und der Slowakei Schadensersatzforderungen gegenüber der Slowakei geltend machen kann. Achmea hatte die Slowakei wegen entgangener Gewinne verklagt, nachdem diese die Liberalisierung des Versicherungswesens teilweise wieder rückgängig gemacht hatte. Ein in Frankfurt am Main tagendes Schiedsgericht hatte 2012 entschieden, dass die Slowakei gegen das Investitionsschutzabkommen mit den Niederlanden verstoßen habe und dafür 22,1 Millionen Euro Schadensersatz an Achmea zu zahlen habe. Die Slowakei wiederum klagte vor dem deutschen Bundesgerichtshof auf Aufhebung des Schiedsspruches (da Ort des Schiedsspruchs Frankfurt am Main war, sind deutsche Gerichte für seine Überprüfung zuständig). Der vom Bundesgerichtshof angerufene EuGH entschied schließlich, dass die von der Slowakei angefochtene Schiedsklausel mit dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) nicht vereinbar ist.

Weiterführende Informationen:

Neues Gutachten: Bundesrat kann CETA noch stoppen

Das Freihandelsabkommen CETA muss nicht nur vom Bundestag, sondern auch vom Bundesrat beschlossen werden. Vorher kann der geplante Handelsvertrag zwischen der EU und Kanada nicht von Deutschland ratifiziert werden. Das belegt ein neues Gutachten des renommierten Staatsrechtlers Prof. Martin Nettesheim im Auftrag von Mehr Demokratie, foodwatch und Campact. Auf Grund der knappen Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat und
zahlreicher verfassungsrechtlicher Bedenken gegen CETA bestehen demnach gute Chancen, das Abkommen von deutscher Seite aus noch zu stoppen.

BVerfG-Beschluss zum Eil-Antrag gegen CETA-Unterzeichnung

(Foto by Ferdinando Iannone / Campact, Frei zur nicht-kommerziellen Nutzung. Für kommerzielle Verwendung wenden Sie sich bitte an f.iannone05@gmail.com. | CC-Lizenz: CC BY-NC 2.0)

Gestern (12. Januar) wurde bekannt, dass das Bundesverfassungsgericht mit einem Beschluss vom 7. Dezember 2016 mehrere Eilanträge mit dem Ziel, die vorläufige Anwendung von CETA zu stoppen, abgelehnt hat.

Der Beschluss kann hier eingesehen werden…

Das Gericht spricht mit seinem Urteil der Bundesregierung und der EU-Kommission das Vertrauen aus, dass seine im Oktober 2016 festgelegten Auflagen tatsächlich eingehalten werden. Zugleich bestätigt das Bundesverfassungsgericht aber auch unsere Auffassung: Aus dem Wortlaut der Erklärungen geht nicht eindeutig hervor, dass bei der vorläufigen Anwendung die Belange der Mitgliedstaaten berücksichtigt werden.

Allerdings legt Karlsruhe die Erklärungen so aus, dass Bundesregierung und EU-Kommission beabsichtigen, die Auflagen umzusetzen. Zugleich hat das Gericht erneut seine Position unterstrichen, dass die EU-Verträge einer einseitigen Kündigung von CETA durch einen Mitgliedstaat nicht im Wege stehen. „Damit ist sichergestellt, dass Deutschland die vorläufige Anwendung beenden kann, falls die Ratifikation in Deutschland scheitert“, erklärt Roman Huber, Geschäftsführender Bundesvorstand von Mehr Demokratie.

Gemeinsam mit anderen Klägerparteien haben wir moniert, dass die Vorgaben des Gerichts durch die Auslegungs- und Zusatzerklärungen zu CETA nicht vollständig erfüllt seien. Die Entscheidung im Hauptsacheverfahren, ob CETA verfassungskonform ist, muss das Gericht noch treffen.


Hintergrund:

Im Oktober 2016 hatte das Bundesverfassungsgericht drei Auflagen für die vorläufige Anwendung von CETA gemacht:

  1. Angewendet werden dürfen nur die Teile, die in die alleinige Zuständigkeit der EU fallen. Die vorläufige Anwendung des Schiedsgerichtssystems ist damit ausgeschlossen.
  2. CETA-Ausschüsse müssen demokratisch an die Parlamente der Mitgliedstaaten rückgebunden werden.
  3. Deutschland und andere Mitgliedstaaten müssen die vorläufige Anwendung von CETA einseitig kündigen können.

Campact, foodwatch und Mehr Demokratie haben am 29. Oktober 2016 beim Bundesverfassungsgericht erneut einen Eil-Antrag gegen den Abschluss des Handelsabkommens CETA eingereicht. Unmittelbar vor dem EU-Kanada-Gipfel (30.10.2016) beantragten wir eine einstweilige Anordnung, mit der der deutschen Bundesregierung die finale Unterzeichnung des Vertrages untersagt werden sollte. Hilfsweise – im Falle einer bereits erfolgten Unterzeichnung – sollte die Bundesregierung zu einer Erklärung verpflichtet werden, dass das Abkommen in Deutschland nicht vorläufig angewandt wird.

Teilerfolg vor dem Bundesverfassungsgericht: Eil-Antrag abgewiesen, CETA wird im Hauptsacheverfahren behandelt, wichtige Leitplanken festgelegt

Mit seinem heute verkündeten Urteil hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts mehrere Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, die sich gegen eine Zustimmung des deutschen Vertreters im Rat der Europäischen Union zur Unterzeichnung, zum Abschluss und zur vorläufigen Anwendung des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada (Comprehensive Economic and Trade Agreement – CETA) richteten, über die der Rat der Europäischen Union voraussichtlich am 18. Oktober 2016 entscheiden wird. Was zunächst enttäuschend klingt, ist in der Sache ein wichtiger Erfolg für uns. Denn die Bundesregierung muss  einige Maßgaben befolgen, damit  die Rechte der Beschwerdeführer/innen sowie die Mitwirkungsrechte des Deutschen Bundestages gewahrt bleiben. Zudem muss die Regierung völkerrechtsverbindlich klarstellen, dass die vorläufige Anwendung von CETA einseitig durch einen Mitgliedstaat gekündigt werden kann. Und: Allein, dass unsere Verfassungsbeschwerde im Hauptsacheverfahren intensiv behandelt wird, ist ein Riesen-Erfolg und zeigt, dass unsere Argumente nicht einfach von der Hand zu weisen sind. Das bestätigt auch die sehr ausführliche Verhandlung, in der die Richter/innen besonders kritisch zu den Punkten „Kündbarkeit der vorläufigen Anwendung“ und „CETA-Ausschüsse“ nachgehakt haben.

Mündliche Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht über Erlass einer einstweiligen Anordnung zu CETA

CETA-Klage: Mündliche Verhandlung über Erlass einer einstweiligen Anordnung

Gegenstand der heutigen Anhörung vor dem Bundesverfassungsgericht war ein Eil-Antrag, den Campact, foodwatch und Mehr Demokratie und weitere Beschwerdeführende im Rahmen ihrer Verfassungsbeschwerde gestellt haben. Beantragt wurde eine „einstweilige Anordnung“: Damit würde das Bundesverfassungsgericht dem deutschen Vertreter im EU-Ministerrat auftragen, bei der für den 18. Oktober geplanten Abstimmung über die vorläufige Anwendung mit „Nein“ zu stimmen. Da im Ministerrat nach Rechtsauffassung der Beschwerdeführenden eine einstimmige Entscheidung erforderlich ist, wäre die vorläufige Anwendung durch ein „Nein“ aus Deutschland verhindert. Die ARD hat per Liveblog berichtet…

Morgen um 10 Uhr verkündet das Bundesverfassungsgericht sein Urteil.
phoenix überträgt dieses hier per Livestream

Fotos vom Verhandlungstag direkt auf Flickr anschauen…

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