Beim Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) handelt es sich um ein Freihandelsabkommen der neuen Generation, d.h. es betrifft zu einem großen Teil auch den Abbau nicht-tarifärer Handelshemmnisse. CETA wurde am 30. Oktober 2016 von beiden Parteien unterzeichnet und wird seit dem 21. September 2017 vorläufig angewendet. Damit es vollständig in Kraft treten kann, muss CETA von den Parlamenten der 27 EU-Mitgliedstaaten ratifiziert werden. Stimmt auch nur ein Mitgliedsstaat gegen CETA, ist das Abkommen gescheitert. Die vorläufige Anwendung endet, wenn alle EU-Mitglieder dem Rat mitteilen, dass sie ihre internen Ratifizierungsverfahren abgeschlossen haben.
Nach Ansicht von Campact, Mehr Demokratie und foodwatch ist CETA demokratieschädlich. Deshalb hat das Bündnis im August 2016 Verfassungsbeschwerde gegen das Abkommen eingereicht und diese mit Eilanträgen verbunden, die die vorläufige Anwendung von CETA verhindern sollten.
Die Eilanträge hat das Bundesverfassungsgericht zwar abgelehnt. Es gab der Bundesregierung jedoch u.a. auf, sicherzustellen, dass Deutschland und andere Mitgliedstaaten die vorläufige Anwendung einseitig kündigen können. Zur Verfassungsmäßigkeit von CETA hat das Bundesverfassungsgericht noch keine Entscheidung getroffen. Ein Termin für die Anhörung im Hauptsacheverfahren wird für die erste Jahreshälfte 2021 erwartet.
Auf diesen Seiten informieren wir über den Stand des Verfahrens und unsere Gründe für die Verfassungsbeschwerde. Wir erklären, inwiefern wir CETA für demokratieschädlich halten und veröffentlichen alle relevanten Dokumente.