CETA-Klage: Mündliche Verhandlung über Erlass einer einstweiligen Anordnung

Gegenstand der heutigen Anhörung vor dem Bundesverfassungsgericht war ein Eil-Antrag, den Campact, foodwatch und Mehr Demokratie und weitere Beschwerdeführende im Rahmen ihrer Verfassungsbeschwerde gestellt haben. Beantragt wurde eine „einstweilige Anordnung“: Damit würde das Bundesverfassungsgericht dem deutschen Vertreter im EU-Ministerrat auftragen, bei der für den 18. Oktober geplanten Abstimmung über die vorläufige Anwendung mit „Nein“ zu stimmen. Da im Ministerrat nach Rechtsauffassung der Beschwerdeführenden eine einstimmige Entscheidung erforderlich ist, wäre die vorläufige Anwendung durch ein „Nein“ aus Deutschland verhindert. Die ARD hat per Liveblog berichtet…

Morgen um 10 Uhr verkündet das Bundesverfassungsgericht sein Urteil.
phoenix überträgt dieses hier per Livestream

Fotos vom Verhandlungstag direkt auf Flickr anschauen…