Die Organisationen Mehr Demokratie, foodwatch und Campact haben gemeinsam mit 125.047 Einzelpersonen Ende August 2016 eine Verfassungsbeschwerde gegen das geplante Freihandelsabkommen CETA eingereicht. Es handelt sich um die größte Bürgerklage in der Geschichte der Bundesrepublik. Vor dem Verhandlungsauftakt beantworten wir die wichtigsten Fragen:

  1. Um was geht es bei der Anhörung vor dem Bundesverfassungsgericht am 12. Oktober 2016 und bei der für den 13. Oktober geplanten Entscheidung des Gerichts?
  2. Warum ist die vorläufige Anwendung so problematisch?
  3. Ist die Verfassungsbeschwerde gescheitert, wenn das Bundesverfassungsgericht den Eil-Anträgen nicht stattgibt?
  4. Warum wurde die Verfassungsbeschwerde überhaupt eingereicht?
  5. Inwiefern ist CETA demokratieschädlich?
  6. Welche Teile von CETA könnten verfassungswidrig sein?
  7. Beim Bundesverfassungsgericht wurden mehrere Verfassungsbeschwerden und Anträge gegen die vorläufige Anwendung eingereicht – stehen diese in Konkurrenz zueinander?
  8. Nun sollen die Investitionsgerichte von der vorläufigen Anwendung ausgenommen werden – ist damit das Problem behoben?
  9. Es sollen nur die Teile von CETA vorläufig angewandt werden, die in die Zuständigkeit der EU fallen – ist damit der Schaden nicht begrenzt?
  10. Kann CETA noch gestoppt werden, wenn das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerden abweist?