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Fragen und Antworten zur Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht am 12./13. Oktober 2016

Die Organisationen Mehr Demokratie, foodwatch und Campact haben gemeinsam mit 125.047 Einzelpersonen Ende August 2016 eine Verfassungsbeschwerde gegen das geplante Freihandelsabkommen CETA eingereicht. Es handelt sich um die größte Bürgerklage in der Geschichte der Bundesrepublik. Vor dem Verhandlungsauftakt beantworten wir die wichtigsten Fragen:

  1. Um was geht es bei der Anhörung vor dem Bundesverfassungsgericht am 12. Oktober 2016 und bei der für den 13. Oktober geplanten Entscheidung des Gerichts?
  2. Warum ist die vorläufige Anwendung so problematisch?
  3. Ist die Verfassungsbeschwerde gescheitert, wenn das Bundesverfassungsgericht den Eil-Anträgen nicht stattgibt?
  4. Warum wurde die Verfassungsbeschwerde überhaupt eingereicht?
  5. Inwiefern ist CETA demokratieschädlich?
  6. Welche Teile von CETA könnten verfassungswidrig sein?
  7. Beim Bundesverfassungsgericht wurden mehrere Verfassungsbeschwerden und Anträge gegen die vorläufige Anwendung eingereicht – stehen diese in Konkurrenz zueinander?
  8. Nun sollen die Investitionsgerichte von der vorläufigen Anwendung ausgenommen werden – ist damit das Problem behoben?
  9. Es sollen nur die Teile von CETA vorläufig angewandt werden, die in die Zuständigkeit der EU fallen – ist damit der Schaden nicht begrenzt?
  10. Kann CETA noch gestoppt werden, wenn das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerden abweist?

Bundesverfassungsgericht verhandelt am 12. Oktober über Eilanträge zu CETA

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(Foto by Ferdinando Iannone / Campact, Frei zur nicht-kommerziellen Nutzung. Für kommerzielle Verwendung wenden Sie sich bitte an f.iannone05@gmail.com. | CC-Lizenz: CC BY-NC 2.0)

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am 12. Oktober 2016 über unseren Eilantrag. Schon am 13. Oktober fällt das Urteil dazu – dann wird feststehen, ob die Richter/innen eine einstweilige Anordnung erlassen und damit die vorläufige Anwendung von CETA vorerst verhindern. Das Gericht könnte die vorläufige Anwendung des kompletten CETA-Vertrags untersagen – solange bis im Hauptsacheverfahren darüber entschieden ist, ob CETA mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Der deutsche Vertreter im Rat der Europäischen Union müsste dann am 18. Oktober „Nein“ zur vorläufigen Anwendung sagen.

Die Beschwerdeführer/innen sind überzeugt: Die vorläufige Anwendung schafft endgültige Tatsachen und das darf nicht geschehen. Dafür spielt es auch keine Rolle, ob die Schiedsgerichte von der vorläufigen Anwendung ausgenommen werden, wie es diejenigen, die CETA retten wollen, nun versprechen. Denn die demokratisch nicht-legitimierten CETA-Ausschüsse würden auf jeden Fall vorläufig ihre Arbeit aufnehmen. Dadurch sehen wir die Rechte des Bundestags und des Europäischen Parlamentes beschnitten.

Laut Verhandlungsgliederung wird das Bundesverfassungsgericht bereits am 12. Oktober einige unserer zentralen Argumente gegen CETA ansprechen. Das zeigt, dass sich die Kritikpunkte nicht einfach so beiseite wischen lassen, wie es Sigmar Gabriel und Angela Merkel gerne hätten. Es wird auch darum gehen, ob CETA ein gemischtes Abkommen oder reines EU-Abkommen ist (wie es die EU-Kommission noch immer „juristisch“ für richtig hält). Besonders spannend dürfte die Frage sein, ob die Zustimmung der Mitgliedstaaten zu CETA einstimmig oder mit qualifizierter Mehrheit erfolgen muss. Wenn CETA einstimmig beschlossen werden muss, könnte etwa ein Veto der österreichischen Regierung das Abkommen zu Fall bringen.

Übergabe der Vollmachten an das Bundesverfassungsgericht

Heute haben wir die Vollmachten von mehr als 125.000 Bürgerinnen und Bürgern, in deren Namen wir vor Gericht sprechen dürfen, beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Mit einem Eilantrag wollen wir erreichen, dass das Bundesverfassungsgericht verhindert, dass Deutschland der Unterzeichnung und vorläufigen Anwendung von CETA zustimmt. Über 200 Aktivisten haben sich mit uns zu einer Aktion vor dem Bundesverfassungsgericht versammelt und eine Menschenkette gebildet. Miteinander haben sie die Kartons mit den Vollmachten für die CETA-Bürgerklage weitergereicht und auf dem Vorplatz des Verfassungsgerichts aufgestapelt. Eine gelungene Aktion! Etwa 20 Medienvertreter/innen waren vor Ort, darunter, ZDF, ARD, SWR und Reuters. Das Medienecho war riesig.

Schauen Sie hier das Video zur Aktion:

Hier gibt es weitere Fotos von der Aktion…

… und hier die Presseerklärung.

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