Das Freihandelsabkommen CETA muss nicht nur vom Bundestag, sondern auch vom Bundesrat beschlossen werden. Vorher kann der geplante Handelsvertrag zwischen der EU und Kanada nicht von Deutschland ratifiziert werden. Das belegt ein neues Gutachten des renommierten Staatsrechtlers Prof. Martin Nettesheim im Auftrag von Mehr Demokratie, foodwatch und Campact. Auf Grund der knappen Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat und
zahlreicher verfassungsrechtlicher Bedenken gegen CETA bestehen demnach gute Chancen, das Abkommen von deutscher Seite aus noch zu stoppen.
- Gutachten: „Umfassende Freihandelsabkommen und Grundgesetz – Verfassungsrechtliche Grundlagen der Zustimmung zu CETA“
- Kurzfassung des Gutachtens „Umfassende Freihandelsabkommen und Grundgesetz“
- Presseinformation: Bundesrat kann CETA noch stoppen
- CETA Expert Opinion – Constitutional basis for approval of CETA